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Das sagt das Gesetz
Die Grundlage ist § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dieses Gesetz gilt bundesweit und schützt brütende Vögel und andere Tiere, die in Hecken leben.
Die zentrale Regelung:
Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Klingt eindeutig — aber es gibt wichtige Ausnahmen und Feinheiten, die viele Gartenbesitzer nicht kennen.
Die Schonzeit: 1. März bis 30. September
Die Schonzeit wurde eingeführt, um brütende Vögel zu schützen. Viele heimische Vogelarten wie Amseln, Rotkehlchen und Zaunkönige nisten in Hecken. Ein radikaler Rückschnitt während der Brutzeit kann komplette Gelege zerstören.
| Zeitraum | Radikalschnitt | Formschnitt |
|---|---|---|
| 1. Oktober – 28. Februar | Erlaubt | Erlaubt |
| 1. März – 30. September | Verboten | Erlaubt (schonend) |
Wichtig: Die Schonzeit gilt in allen Bundesländern gleich. Einzelne Kommunen können aber zusätzliche Auflagen haben — fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Was ist während der Schonzeit erlaubt?
Das Gesetz verbietet nicht jede Art von Schnitt. Erlaubt sind sogenannte „schonende Form- und Pflegeschnitte":
- Formschnitt: Den jährlichen Neuzuwachs zurückschneiden, um die Form zu erhalten
- Pflegeschnitt: Einzelne zu lang gewachsene Triebe einkürzen
- Verkehrssicherung: Äste die über den Gehweg oder die Straße ragen, dürfen zurückgeschnitten werden
- Gesundheitsschnitt: Kranke oder absterbende Triebe entfernen
Faustregel: Alles, was den Grundwuchs der Hecke nicht verändert, ist in der Regel erlaubt. Sie schneiden nur das, was seit dem letzten Herbst neu gewachsen ist.
Aber Achtung: Vor jedem Schnitt — auch einem Formschnitt — müssen Sie prüfen, ob Vögel in der Hecke brüten. Wenn ja, dürfen Sie auch keinen Formschnitt durchführen, bis die Brut beendet ist.
Was ist verboten?
Während der Schonzeit sind folgende Maßnahmen streng verboten:
- Radikalschnitt / „auf den Stock setzen": Die Hecke auf Kniehöhe oder tiefer zurückschneiden
- Roden: Die Hecke komplett entfernen
- Maschineller Schnitt in die tragende Struktur der Hecke
- Großflächiges Entfernen von Gehölzen oder Heckenabschnitten
Auch außerhalb der Schonzeit gilt: Wenn Sie wissen, dass Vögel in der Hecke brüten, dürfen Sie auch zwischen Oktober und Februar nicht radikal schneiden. Der Vogelschutz gilt ganzjährig.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland:
| Bundesland | Bußgeld bis |
|---|---|
| Niedersachsen | bis 50.000 € |
| Hamburg | bis 50.000 € |
| Schleswig-Holstein | bis 50.000 € |
| Bremen | bis 50.000 € |
| Bundesweit (Durchschnitt) | 10.000 – 50.000 € |
In der Praxis liegen die Bußgelder bei privaten Gartenbesitzern meist zwischen 500 € und 10.000 €, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Bei gewerblichen Verstößen oder Zerstörung von Vogelnestern kann es deutlich teurer werden.
Die beste Zeit für den Heckenschnitt
Aus professioneller Sicht empfehlen wir zwei Schnitttermine pro Jahr:
| Zeitpunkt | Art | Warum |
|---|---|---|
| Ende Februar | Radikalschnitt / starker Rückschnitt | Letzter Termin vor der Schonzeit. Die Hecke treibt im Frühling kräftig neu aus. |
| Ende Juni | Formschnitt (schonend!) | Der Frühjahrsaustrieb ist abgeschlossen. Leichter Schnitt für saubere Form bis Herbst. |
Unser Profi-Tipp: Den Hauptschnitt immer Ende Februar machen, wenn es frostfrei ist. Dann hat die Hecke die gesamte Wachstumsphase, um dicht und voll wieder auszutreiben. Der sommerliche Formschnitt hält sie dann bis zum nächsten Frühjahr in Form.
Praxis-Tipps vom Profi
- Trapezform schneiden: Unten breiter, oben schmaler — so bekommen auch die unteren Zweige genug Licht und die Hecke wird nicht unten kahl
- Scharfe Werkzeuge: Stumpfe Klingen quetschen die Äste statt sie sauber zu schneiden. Das begünstigt Krankheiten
- Nicht bei Sonne schneiden: Frisch geschnittene Triebe verbrennen bei direkter Sonneneinstrahlung. Bewölkte Tage oder Abendstunden sind ideal
- Laubhecken vs. Nadelhecken: Laubhecken (Liguster, Buche, Hainbuche) treiben nach Radikalschnitt gut nach. Nadelhecken (Thuja, Eibe) treiben aus altem Holz nicht nach — hier nie zu stark schneiden!
- Schnittgut entsorgen: Nicht auf der Hecke liegen lassen, das fördert Pilzbefall. Kompostieren oder über die Grünabfuhr entsorgen
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Häufig gestellte Fragen
Darf ich im Sommer meine Hecke schneiden?
Ja, aber nur als schonenden Formschnitt. Sie dürfen den Jahreszuwachs einkürzen und die Form erhalten. Ein Radikalschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten. Prüfen Sie vor jedem Schnitt, ob Vögel in der Hecke brüten.
Was passiert, wenn ich gegen die Schonzeit verstoße?
Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis liegen die Strafen für Privatpersonen zwischen 500 und 10.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.
Wie weit darf ich meine Hecke im Sommer zurückschneiden?
Im Sommer dürfen Sie nur den Jahreszuwachs entfernen — also die grünen, weichen Triebe des aktuellen Jahres. Ins alte Holz oder in die tragende Struktur dürfen Sie während der Schonzeit nicht schneiden.
Wann ist der beste Zeitpunkt zum Hecke schneiden?
Der beste Zeitpunkt für einen starken Rückschnitt ist Ende Februar, kurz vor Beginn der Schonzeit. Ein zweiter, leichter Formschnitt ist Ende Juni sinnvoll. So bleibt die Hecke ganzjährig in Form.
Gilt das Verbot auch für den eigenen Garten?
Ja, das Bundesnaturschutzgesetz gilt auch im eigenen Garten. Es gibt keine Ausnahme für Privatgrundstücke. Auch die Hecke an der Grundstücksgrenze unterliegt der Schonzeit.
